Allgemeines
Aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen muss davon ausgegangen werden, dass die Insolvenzgefahr für alle am Markt vertretenen Unternehmen nicht gebannt ist. Im Gegenteil: Die weiter weltweit angespannte Liquiditätslage sowie die fast nicht mehr zu überbietende rechtliche Komplexität und Bürokratie gewährleisten, dass in zunehmendem Maße auch einstmals gesunde Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten kommen.
Das Vergleichs- und Insolvenzrecht in der täglichen Praxis, insbesondere in der Bundesrepublik Deutschland, ist geprägt von dem Gedanken, den Schuldner zu demütigen und zu vernichten. Es ist im kontinentaleuropäischen Recht nicht vorgesehen, den Schuldner weiter am allgemeinen Geschäftsverkehr teilnehmen zu lassen, von seinen Erfahrungen zu proftitieren und somit als Steuerzahler und Teilnehmer in einer Wertschöpfungskette zu erhalten.
Es ist heute unbestritten, dass der wirtschaftliche Mißerfolg, der zu einer Insolvenz oder Sanierung und darüber hinaus zur Eliminierung als Teilnehmer am Wirtschaftsleben führen kann, jeden treffen kann.
Eine erfolgreiche Volkswirtschaft kann es sich nicht leisten, Teilnehmer mit Erfahrungen - und jeder, der eine wirtschaftliche Schieflage durchlebt hat, hat zwangsläufig eine Menge Erfahrungen gesammelt - von der Teilnahme am wirtschaftlichen Leben auszuschließen, anstatt sich die Erfahrungen zunutze zu machen und als Steuerzahler zu erhalten. Mehr noch, die von den einzelnen geschaffenen Arbeitsplätze gänzlich zu vernichten und damit Steuer- und Beitragszahlersubstrat vom Markt zu fegen.
Ursache dafür ist weniger ein aus traditioneller Sichtweise resultierendes und eventuell mißbrauchsanfälliges Insolvenzrecht, sondern die durch das Gesetz bestimmten Akteure. Es ist zwangsläufig so, wie überall auf der Welt: Es gibt Akteure, die verantwortungsbewusst handeln. Es gibt aber auch andere, die mehr das eigene Wohl im Auge haben. Das ist das Leben.
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